Grossvolumige Achtzylinder, die man heute so nicht mehr baut — im Verein gehalten, gemeinsam gepflegt und gefahren, statt in einer Sammlung zu verstauben.
Ein Achtzylinder, der zehn Jahre in einer Halle steht, ist danach ein Restaurationsobjekt. Einer, der regelmässig bewegt und gewartet wird, bleibt ein Auto. Genau dafür gibt es uns: Die Fahrzeuge gehören dem Verein, die Vereinskasse trägt die Kosten, und gewartet wird gemeinsam.
Aktivmitglieder reservieren, tragen sich im Fahrtenbuch ein und fahren los. Klare Regeln, keine Diskussionen.
Service, Pflege und Reparaturen machen wir zusammen. Wer wenig weiss, lernt. Wer viel weiss, zeigt es.
Ausfahrten über die Pässe, Treffen im Winter, und im Frühling wird alles aus dem Winterschlaf geholt.

Saugmotor, acht Zylinder, kein Ersatz in Sicht.
Was heute vom Band läuft, ist schneller und sparsamer. Nur klingt es nicht so — und genau deshalb halten wir diese Autos am Leben.

Ölwechsel, Bremsen, Fahrwerk, Saisonvorbereitung: Was man selbst machen kann, machen wir selbst. Nicht aus Geiz, sondern weil bei diesen Autos die Sorgfalt entscheidet, wie lange sie noch fahren.
Angekündigt, offen für alle Mitglieder, mit Anleitung statt Rechnung.
Jede Fahrt wird eingetragen, abgerechnet wird quartalsweise. Transparent für alle.
Die Beiträge setzt die Mitgliederversammlung fest. Zusammen mit der Nutzungsentschädigung decken sie die laufenden Kosten der Fahrzeuge.
Dazu CHF –.70 pro gefahrenen Kilometer. Damit sind Treibstoff, Versicherung, Verkehrsabgaben und Unterhalt abgegolten.
Für alle, die mitreden und dabei sein wollen, ohne selbst zu fahren.
Aktivmitglieder mit gültigem, unbefristetem Führerausweis der Kategorie B, den sie seit mindestens drei Jahren besitzen. Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen. Die Weitergabe eines Fahrzeugs an Dritte ist nicht erlaubt.
CHF –.70 pro gefahrenen Kilometer. Darin enthalten sind Treibstoff, Versicherung, Verkehrsabgaben, Unterhalt und Wertverzehr. Abgerechnet wird quartalsweise, nachvollziehbar über das Fahrtenbuch.
Nein. Mitmachen ist erwünscht, Vorkenntnisse sind es nicht. Genau dafür sind die gemeinsamen Werkstatttermine da.
Über jede Anschaffung entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Fahrzeugpark richtet sich danach, was die Mitglieder wollen und was der Club tragen kann — wer dabei ist, stimmt mit.
Das ist möglich und in den Statuten vorgesehen. Der Vorstand klärt mit dir die Bedingungen, damit Halterschaft, Versicherung und Kostenteilung sauber geregelt sind.
Weil diese Motoren aus den Preislisten verschwunden sind und mit ihnen eine Art zu fahren. Erhalten kann man sie nur, indem man sie bewegt und wartet — nicht, indem man sie wegstellt.
Als Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Gallen. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung; sie wählt den Vorstand, setzt die Beiträge fest und entscheidet über Anschaffungen. Für Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Wir melden uns persönlich zurück, zeigen dir die Fahrzeuge und klären alles Weitere gemeinsam. Ein Kaffee in der Garage sagt mehr als jedes Formular — dafür brauchen wir nur eine Zeile von dir.
Keine automatische Bestätigung, sondern eine Nachricht von jemandem aus dem Vorstand.
Wir zeigen dir die Fahrzeuge und die Garage, und du entscheidest in Ruhe.